Ferienordnung für das Schuljahr 2022/2023
Herbstferien | 17.10.2022 (Mo.) - 31.10.2022 (Mo.) | ||
Weihnachtsferien | 23.12.2022 (Fr.) - 02.01.2023 (Mo.) | ||
Bewegliche Ferientage |
17.02.2023 (Fr.) 22.02.2023 (Aschermittwoch) |
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Osterferien | 03.04.2023 (Mo.) - 06.04.2023 (Do.) | ||
Beweglicher Ferientag | 19.05.2023 (Fr. n. Christi Himmelfahrt) | ||
Pfingstferien | 30.05.2023 (Di.) - 07.06.2023 (Mi.) | ||
Beweglicher Ferientag | 09.06.2023 (Fr. n. Fronleichnam) | ||
Sommerferien 2023 | 24.07.2023 (Mo.) - 01.09.2023 (Fr.) |
Es sind jeweils der erste und letzte Ferientag angegeben.
Der betriebliche Urlaub der Berufsschulpflichtigen soll in den Ferien genommen werden. Wenn aus besonders dringenden Gründen eine Ausnahme gemacht werden muss, so ist 14 Tage vor Antritt des Urlaubs bei der Schulleitung eine schriftliche Genehmigung einzuholen.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund einer geänderten Rechtsverordnung am letzten Schultag vor allen Ferien mit Ausnahme der Sommerferien planmäßiger Unterricht statt-findet, d. h. der Unterricht endet für Wahlschulen nicht mehr nach der 4. Stunde und für Berufsschulen nicht mehr nach der 6. Stunde.
Die Schulleitung
gez. Zehmisch
Schulleiterin
A = gerade Kalenderwoche, B = ungerade Kalenderwoche.