Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte

1. Unterricht: Organisation, Stundentafel, Freistellungspflicht

Der Unterricht wird an einem wöchentlichen Hauptschultag und an einem vierzehntägigen zweiten Schultag (jeweils in geraden oder ungeraden Kalenderwochen) erteilt.

Die Auszubildenden sind für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen (§ 7 BBiG). Minderjährige Auszubildende dürfen einmal die Woche nach einem mindestens fünfstündigen Schultag nicht mehr im Betrieb beschäftigt werden. Dieser Tag wird als voller Arbeitstag (8 Std.) auf die Arbeitszeit angerechnet. Eine Beschäftigung nach dem zweiten Berufsschultag ist zulässig. Die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen und Wegezeiten ist hierbei auf die Arbeitszeit anzurechnen (§ 9 JArbSchG). Gemäß § 24 Schulordnung für Berufsbildende Schulen ist eine Beurlaubung aus betrieblichen Gründen nicht zulässig.

2. Notengebung und Zeugnisse

Die Auszubildenden erhalten jeweils zum Ende des ersten und zweiten Ausbildungsjahres ein Jahreszeugnis. Die Jahresnoten werden unter stärkerer Berücksichtigung des zweiten Halbjahres gebildet. Die Note im Fach Berufsbezogener Unterricht ergibt sich als gewogenes arithmetisches Mittel aus den nach Stundenzahl gewichteten Noten der Lernfelder. Das am Ende der Ausbildung erteilte Abschlusszeugnis dokumentiert die Leistung der Auszubildenden über die gesamte Ausbildungsdauer, wobei die Leistungen im letzten Ausbildungsjahr stärker berücksichtigt werden: Die Noten des Berufsbezogenen Unterrichts werden im Abschlusszeugnis im Verhältnis 1:1:1,5 gewichtet. Bei erfolgreichem Bestehen der Abschlussprüfung, einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 im Abschlusszeugnis der Berufsschule und hinreichenden Fremdsprachenkenntnissen kann im Rahmen der Berufsausbildung der qualifizierte Sekundarabschluss I erlangt werden.

3. Prüfungen

Zwischenprüfung  in der ersten Hälfte des zweiten Ausbildungsjahres

Prüfungsfächer (schriftlich): 

-        Apothekenbetrieb und spezifische Rechtsvorschriften

-        Wareneingang und -lagerung

-        Arzneimittel und apothekenspezifische Fachsprache

-        Wirtschafts- und Sozialkunde

Abschlussprüfungam Ende der Ausbildung nach 3 Jahren bzw. nach 2,5 Jahren bei  vorgezogener Abschlussprüfung.

a)     Prüfungsfächer (schriftlicher Teil):

     -   Apothekenbetriebslehre

     -   Warensortimente und Verkauf

     -   Wirtschafts- und Sozialkunde  

b)     Prüfungsfächer (praktischer Teil):

     -   Warenbewirtschaftung

     -   Tätigkeiten nach der Apothekenbetriebsordnung

Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten die Auszubildenden das Prüfungszeugnis von der Landesapothekerkammer.

 4. Lerninhalte (Berufsbezogener Unterricht)

Lernfelder PKA

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