Kaufmann im Gesundheitswesen

1. Unterricht: Organisation, Stundentafel, Freistellungspflicht 

Der Unterricht wird an einem wöchentlichen Hauptschultag und an einem vierzehntäglichen zweiten Schultag (jeweils in geraden oder ungeraden Kalenderwochen) erteilt.

Die Auszubildenden sind gemäß § 7 BBiG für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. Eine Beurlaubung aus betrieblichen Gründen ist gemäß § 24 Schulordnung für öffentliche berufsbildende Schulen nicht zulässig. Jugendliche Auszubildende werden nach ihrem langen Berufsschultag nicht mehr beschäftigt. Dieser Tag wird mit 8 Stunden auf die Arbeitszeit angerechnet. Eine Beschäftigung nach dem zweiten Berufsschultag in der Woche ist zulässig. Die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen und Wegezeiten ist hierbei auf die Arbeitszeit anzurechnen (§ 9 JArbSchG).

2. Notengebung und Zeugnisse

Die Auszubildenden erhalten jeweils zum Ende des ersten und zweiten Ausbildungsjahres ein Jahreszeugnis. Die Jahresnoten werden unter stärkerer Berücksichtigung des zweiten Halbjahres gebildet. Die Note im Fach Berufsbezogener Unterricht ergibt sich als gewogenes arithmetisches Mittel aus den nach Stundenzahl gewichteten Noten der Lernfelder. Das am Ende der Ausbildung erteilte Abschlusszeugnis dokumentiert die Leistung der Auszubildenden über die gesamte Ausbildungsdauer, wobei die Leistungen im letzten Ausbildungsjahr stärker berücksichtigt werden: Die Noten des Berufsbezogenen Unterrichts werden im Abschlusszeugnis im Verhältnis 1:1:1,5 gewichtet. Bei erfolgreichem Bestehen der Abschlussprüfung, einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 im Abschlusszeugnis der Berufsschule und hinreichenden Fremdsprachenkenntnissen kann im Rahmen der Berufsausbildung der qualifizierte Sekundarabschluss I erlangt werden.

3. Prüfungen

In der Mitte des zweiten Jahres findet eine Zwischenprüfung statt. Sie dient der Feststellung des Ausbildungsstandes und umfasst die Prüfungsgebiete Leistungsprozess im Gesundheitswesen, Rechnungswesen und Wirtschafts- und Sozialkunde. Die Teilnahme ist Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung. Die Ausbildung endet mit Bestehen der Abschlussprüfung. Sie beinhaltet die Prüfungsgebiete Gesundheitswesen, Geschäfts- und Leistungsprozesse in Einrichtungen des Gesundheitswesens, Wirtschafts- und Sozialkunde und ein fallbezogenes Fachgespräch. Der/Die Auszubildende erhält hierüber den Kaufmannsgehilfenbrief von der Industrie- und Handelskammer Ludwigshafen.

4. Lerninhalte 

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